Kennzeichnung des gewöhnlichen Halteplatzes der Zugspitze bei planmäßig haltenden Zügen. Wenn das Halten der Züge nach der Zuglänge geregelt werden muss, dürfen auch mehrere Tafeln aufgestellt werden. Wo die Ergänzung nicht angewandt wird, regelt der Triebfahrzeugführer eines kurzen Reisezuges (Triebwagen) den Halteplatz entsprechend dem Zweck des Haltens. Das Signal steht in der Regel rechts vom Gleis. Originalmaß: 35 x 50 cm.
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